Rechtsprechung
LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Fristlose Kündigung wegen Nutzung des Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Fristlose Kündigung wegen Nutzung des Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen privater Nutzung des Internet während der Arbeitszeit; Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht durch Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung; Herunterladen erheblicher Datenmengen aus dem ...
- czarnetzki.eu
Kündigung bei nicht exzessiver Nutzung des Internets trotz Verbot
- online-und-recht.de
- Judicialis
BGB § 626
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Unbegründete fristlose Kündigung eines Sozialarbeiters in kirchlicher Schuldnerberatung bei privater Internetnutzung während der Arbeitszeit - Interessenabwägung zugunsten des langjährig Beschäftigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 08.02.2006 - 1 Ca 2070/04
- LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
- BAG - 9 AZN 219/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet in erheblichem zeitlichen Umfang ("ausschweifend") zu privaten Zwecken, so kann er auch bei Fehlen eines ausdrücklichen Verbots grundsätzlich nicht darauf vertrauen, der Arbeitgeber werde dies tolerieren (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206).Schließlich ist zu berücksichtigen, mit welchen Inhalten der Arbeitnehmer sich während der Internet-Nutzung beschäftigt hat und ob hierdurch der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit in ein problematisches Licht geraten könnte (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206 f.).
Dies kann im Rahmen der Interessenabwägung von Bedeutung sein, auch wenn die private Nutzung des Internet bei fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht erlaubt ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206 f.; Kramer, Kündigung wegen privater Internet-Nutzung, NZA 2006, 194, 196 m.w.N.).
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Hat die Abmahnung damit ihre Wirkung verloren, so kann der Arbeitnehmer ihre Entfernung aus seiner Personalakte verlangen (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, NZA 1995, 676 ff. m.w.N.). - BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 488/73
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vertragsverletzung - Kenntnis …
Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Ein dahingehender Schadenersatzanspruch kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Kündigende die Unwirksamkeit der Kündigung kannte oder bei gehöriger Sorgfalt kennen musste und daraus ein Schaden entsteht (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1974 - 3 AZR 488/73, AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Allein die Befassung mit pornografischen Darstellungen im Internet birgt in sich die Gefahr einer Rückverfolgung zum Nutzer und kann damit den Eindruck erwecken, bei diesem Arbeitgeber befasse man sich anstatt mit den Dienstaufgaben beispielsweise mit Pornografie (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977, 979). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94, NZA 1995, 269; BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421). - BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94, NZA 1995, 269; BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421).
- ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07
Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
Bei der insoweit vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zu beachten, dass es einerseits bei nur zur dienstlichen Nutzung freigegebenen Computern gar nicht zur Speicherung privater Daten kommen darf und andererseits der Arbeitgeber sich gegen eine dennoch erfolgende missbräuchliche Nutzung seiner Betriebsmittel durch entsprechende Kontrollen schützen können muss (vgl. LAG Hamm v. 18.1.2007 - 15 Sa 558/06).cc) Durch das Aufrufen der Seite www.gayromeo.com hat der Kläger auch deshalb einen kündigungsrelevanten Pflichtverstoß begangen, weil er damit die Beklagte dem Risiko ausgesetzt hat, gegen ihren Willen mit diesem Portal in Verbindung gebracht zu werden (vgl. zum Aspekt der Rufschädigung: BAG v. 27.4.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977; LAG Hamm v. 18.1.2007 - 15 Sa 558/06; ArbG Hannover v. 1.12.2000 - 1 Ca 504/00 B, NJW 2001, 3500).
Schließlich ist zu berücksichtigen, mit welchen Inhalten der Arbeitnehmer sich während der Internet-Nutzung beschäftigt hat und ob und inwieweit hierdurch der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit in ein problematisches Licht geraten könnte (vgl. BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206; LAG Hamm v. 18.1.2007 - 15 Sa 558/06).